Feuerlöscher Wartung Berlin · Potsdam · Brandenburg
In Berlin, Potsdam und dem angrenzenden Umland bieten wir Ihnen die vorgeschriebene Wartung, Prüfung und Instandhaltung Ihrer tragbaren Feuerlöscher gemäß DIN 14406 Teil 4 an. Dabei decken wir alle gängigen Hersteller ab, wie z.B. Bavaria, Gloria, Jockel und Minimax.
Unsere Brandschutz - Leistungen bieten wir Ihnen zum Komplettpreis an, sodass Sie jederzeit sicher sein können, dass Ihre Feuerlöscher zuverlässig und vorschriftsgemäß gewartet werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, Ihres Unternehmens oder Ihres Hauses zu gewährleisten.
Pulver | Wasser | Schaum | Kohlendioxid (CO2)
Prüfung | Wartung | Instandsetzung | Kundendienst
- Alle Brandklassen und Löschmittel -
"Die Bauteile von Feuerlöschern sowie die im Feuerlöscher enthaltenen Löschmittel können im Laufe der Zeit unter den äußeren Einflüssen am Aufstellungsort (wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Verschmutzung, Erschütterung oder unsachgemäße Behandlung) unbrauchbar werden. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit sind Feuerlöscher daher alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen zu warten."
(Auszug aus: Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 Ausgabe Mai 2018 - 7.5.2 - Besondere Regelungen für Feuerlöscher Abs. 1)
Gerne unterbreiten wir ihnen kostenlos für die Wartung / Instandhaltung Ihrer tragbaren Feuerlöscher mit 1 - 12 kg bzw. Liter Löschmittelinhalt (alle Bauarten und Brandklassen) gemäß DIN 14406 Teil 4 und BetrSichV. ein entsprechendes und unverbindliches Angebot.
Für maximalen und zuverlässigen Schutz bieten wir neben der regelmäßigen Inspektion auch die kompetente und fachgerechte Montage von Feuerlöschern und der dazugehörigen Beschilderung an.
Prüfung für private und gewerblich genutzte Brandschutztechnik
Selbstverständlich können Sie von uns auch die regelmäßige Wartung, Überprüfung und Instandhaltung von fahrbaren Feuerlöschgeräten aller Brandklassen (Wasser / Pulver / Schaum / CO2 ) erhalten. Die Wartung bzw. die Prüfung dieser Löscher wird durch unseren qualifizierten und sachkundigen Prüfer durchgeführt. Für diese Dienstleistungen zur Brandbekämpfung fragen Sie bitte individuell und separat bei uns an.
Auch im privaten Umfeld sollten Ihre Feuerlöscher für den Ernstfall stets betriebsbereit sein, um im Notfall bei Entstehungsbränden umgehend und effektiv handeln zu können. Selbst wenn in einem privat genutzten Gebäude meistens keine gesetzlichen Auflagen für den vorbeugenden Brandschutz vorgeschrieben sind, sollten Sie für den Brandfall stets einen Feuerlöscher mit einem geeigneten Löschmittel bereithalten.
Eine regelmäß ige und umfassende Prüfung Ihrer Feuerlöscher sollte – auch im privaten Bereich – alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen gemäß den Vorschriften der Hersteller erfolgen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Löscher im Ernstfall bei der Brandbekämpfung von Entstehungsbränden zuverlässig funktionieren.
Information über PFAS-haltige Schaumlöscher – Übergangsfristen, Wartung und Mitarbeiterschutz:
PFAS-haltige Schaumlöschmittel werden innerhalb der Europäischen Union schrittweise beschränkt. Tragbare Feuerlöscher mit PFAS-haltigem Schaumlöschmittel dürfen nach der aktuellen Regelung grundsätzlich noch bis zum 31. Dezember 2030 verwendet werden. Für das Inverkehrbringen neuer Geräte gelten bereits frühere Übergangsfristen. Die zulässige weitere Verwendung ist jedoch keine Verpflichtung für einen Fachbetrieb, betroffene Geräte bis zum Ende dieser Frist zu öffnen und zu warten.
Bei der Wartung eines Dauerdruck-Schaumlöschers muss das Gerät drucklos gemacht und geöffnet werden. Dabei kann ein Kontakt des Technikers mit dem enthaltenen Schaumlöschmittel nicht sicher ausgeschlossen werden. Arbeitgeber müssen mögliche Gefährdungen ihrer Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Dabei sollen vermeidbare Belastungen möglichst bereits durch die Auswahl der Stoffe und Arbeitsverfahren verhindert werden.
Auf Grundlage unserer Gefährdungsbeurteilung öffnen und warten wir deshalb keine Schaumlöscher mit PFAS-haltigem Löschmittel. Dies gilt auch für Geräte, bei denen die Zusammensetzung des Schaumlöschmittels nicht eindeutig dokumentiert ist. Ob ein Feuerlöscher betroffen sein kann, lässt sich häufig anhand der Kennzeichnung, der Gerätedaten und der Herstellerunterlagen feststellen. Ist keine eindeutige Zuordnung möglich, empfehlen wir aus Gründen des Mitarbeiterschutzes den Austausch des Gerätes.
Wir empfehlen, betroffene oder nicht eindeutig bestimmbare Schaumlöscher nicht erst unmittelbar vor Ablauf der Übergangsfrist zu ersetzen. Die Umstellung lässt sich sinnvoll im Rahmen der nächsten regulären Feuerlöscherprüfung planen. Wir bieten moderne Feuerlöscher mit PFAS-freiem Löschmittel an und übernehmen auf Wunsch die fachgerechte Entsorgung der Altgeräte.
Rechtsgrundlagen:
Verordnung (EU) 2025/1988 zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung; Arbeitsschutzgesetz § 5; Gefahrstoffverordnung §§ 6 bis 8 und § 14; TRGS 400; TRGS 500; Betriebssicherheitsverordnung §§ 6 und 10. Die EU-Regelung nennt für tragbare Feuerlöscher die Verwendungsfrist bis zum 31. Dezember 2030. Das deutsche Arbeitsschutzrecht verlangt eine vorherige Gefährdungsbeurteilung, geeignete Schutzmaßnahmen sowie eine sichere Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.
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- Kompetenter Brandschutz für Berlin, Potsdam und das Umland -

