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Rauchmelder | Sicherheit für Berlin | Rauchmelderpflicht
Eine Rauchentwicklung in geschlossenen Räumen frühzeitig zu entdecken, um ausreichend Zeit für eine Flucht der Bewohner und die Alarmierung der Feuerwehr zu gewinnen, darin liegt der Sinn von Rauchmeldern. Ein Rauchmelder erkennt kein Feuer, sondern nur Rauch! Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch im Falle eines Brandes für einen Menschen tödlich sein kann, ist ein fachgerecht angebrachter Rauchwarnmelder ( Rauchmelder ) der beste Lebensretter in einer Wohnung und trägt aktiv zum Brandschutz bei, da im Schlaf bei Menschen der Geruchssinn vollständig ausgeschaltet ist. Er kann erheblich die Überlebenschance erhöhen, denn Rauchwarnmelder ( Rauchmelder ) geben im Brandfall lautstark Alarm, bevor es zu spät ist, die Flucht ergreifen zu können. In Deutschland besteht zum jetzigen Zeitpunkt in allen Bundesländern eine gesetzliche Rauchmelderpflicht für Wohnungen und Wohnhäuser (man spricht von Objekten mit wohnungsähnlicher Nutzung), die in jedem Bundesland jeweils in der entsprechenden Landesbauordnung (LBO) festgeschrieben ist. Dies betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch Bestandsobjekte.
Rauchmelder Berlin - Gesetzliche Grundlage
Grundlage für die Pflicht zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern ist die "Bauordnung für Berlin ( BauO Bln ) §48 Abs. 4 in der Fassung vom 17.06.2016". Bauordnungen sind im formellen Sinne geltende und umzusetzende Gesetze. Die Installation von Rauchwarnmeldern ist nicht nur in Mietwohnungen, sondern auch in selber genutzten Eigenheimen verpflichtend!
Fachgerecht und nach Herstellervorgaben installierte Rauchmelder in Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung können Ihr Leben retten!
Für den Einbau / Montage von Rauchmeldern in Wohnungen (in der Regel sind alle Flure (Rettungswege) , Kinderzimmer, Schlafzimmer, Flucht- und umbaute Aufenthaltsräume mit entsprechenden Geräten auszustatten) - also zur Erfüllung der Rauchmelderpflicht - ist in der Regel der Vermieter / Verwalter der Wohnung / Gebäude - für die jährliche Wartung der Geräte ( Test ) allerdings meistens der Mieter zuständig. Kommt der Vermieter / Eigentümer bzw. der Nutzer einer Wohnung seiner Pflicht zur erforderlichen Nachrüstung bzw. dem Einbau (Neu - Montage) von Rauchwarnmeldern gemäß geltender Rauchmelderpflicht nicht nach, so kann unter Umständen die zuständige Versicherungsgesellschaft, trotz bestehender Versicherung im Schadensfall die Leistung kürzen bzw. unter Umständen sogar die Regulierung vollständig verweigern, so das Sie auf Ihren Kosten sitzen bleiben. Im Schadensfall fordern die Versicherungsgesellschaften oftmals den Nachweis vom Mieter, dass die Rauchwarnmelder (Rauchmelder) gemäß der bestehenden Rauchmelderpflicht installiert worden sind und dass der Pflicht zur regelmäßigen Wartung bzw. zum Test der Rauchmelder vollumfänglich nachgekommen worden ist. Jede Berliner Wohneinheit sollte daher über eine Dokumentation der Installation verfügen, in der die Umsetzung der Rauchmelderpflicht, sowie die Überprüfung ( Funktions- und Batterie - Test ) der Rauchwarnmelder mit entsprechenden Datumsangaben verzeichnet ist. Um diese Dokumentation im Schadensfall nicht in den Flammen zu verlieren, sollte diese extern z.B. bei Eltern oder Freunden - zumindest als Kopie zusätzlich hinterlegt werden. Der Nachweis obliegt nicht dem Eigentümer, sondern dem Mieter, sofern der Vermieter die Pflicht zur Wartung / Überprüfung / Test nicht übernommen hat. Die hierbei entstehenden Kosten zur Wartung bzw. dem Test der Geräte in den Wohnungen werden in der Regel über die Nebenkostenabrechnung dem Mieter in Rechnung gestellt.
Wir von Wisotzki - Sicherheitstechnik installieren fachgerecht Rauchwarnmelder in Berlin und Brandenburg
namhafter Hersteller und bieten den kompletten Service auch nach dem Anbringen an.
- fachgerechte (gemäß DIN-Norm 14676) Montage | regelmäßige jährliche Wartung / Inspektion | Austausch defekter Geräte | umfassender Service -

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Informationen zur Rauchmelderpflicht (Rauchwarnmelderpflicht) in Berlin
Trag- und fahrbare Feuerlöscher als ergänzender Brandschutz zur Rauchmelderpflicht
Lieferung | Wartung | Service
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In Berlin und dem Umland Brandenburg bieten wir Ihnen in Kooperation mit einem qualifizierten Kundendienst / Servicepartner die vorgeschriebene Prüfung, Instandsetzung / Instandhaltung und Wartung von tragbaren und fahrbaren Feuerlöschgeräten an - Feuerlöscher sind eine ideale Ergänzung zu Ihren Rauchwarnmeldern und der bestehenden Rauchmelderpflicht.
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