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Auto filmen? Warum das verboten sein kann

Norbert Wisotzki • 22. Juni 2025

Privat ja, öffentlich nein: Wo Kameras erlaubt sind

Auto filmen? Warum das verboten sein kann

❌ Warum Sie den öffentlichen Raum nicht mit privaten Kameras überwachen dürfen

Immer wieder überwachen Hausbesitzer, Gewerbetreibende oder Privatpersonen ihre Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen mit einer privaten Kamera – etwa von der Fassade aus. Was viele nicht wissen: Das ist in der Regel unzulässig.


🚫 Öffentliche Bereiche sind tabu

Nach Datenschutzrecht (§ 1 BDSG und Art. 2 GG) dürfen private Videoüberwachungen ausschließlich auf dem eigenen Grundstück stattfinden.
Sobald der öffentliche Straßenraum, Gehwege, Nachbargrundstücke oder gemeinschaftlich genutzte Bereiche (z. B. Hofzufahrten oder Parkplätze ohne Sondernutzungsrecht) im Bildausschnitt zu sehen sind, ist das
eine unzulässige Erhebung personenbezogener Daten.


🎥 Auto auf der Straße filmen = rechtliches Risiko

Wer sein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz per Kamera überwacht, greift damit unbewusst in die Rechte aller Personen ein, die zufällig im Bild erscheinen. Das kann:


  • zu Abmahnungen durch Nachbarn oder Passanten führen,
  • von Datenschutzbehörden mit Bußgeldern geahndet werden,
  • und im Streitfall sogar zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


✅ Was ist erlaubt?

  • Die Kamera darf nur das eigene Grundstück oder die private Garagenzufahrt zeigen.
  • Das Sichtfeld muss so eingestellt sein, dass kein öffentlicher Raum mitgefilmt wird.
  • Eine Hinweispflicht besteht auch bei privater Überwachung – z. B. durch ein sichtbares Schild mit allen relevanten Angaben


🛡️ Unsere Empfehlung:

Setzen Sie auf Videoüberwachungssysteme mit datenschutzkonformer Ausrichtung – inklusive Maskierungsfunktion, die öffentliche Bereiche ausblendet. Gerne zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Sicherheit erhöhen, ohne rechtliche Risiken einzugehen.


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